Wenn Sie irgendeine Arbeit von jemand durchführen lassen, kommt dadurch ein Vertrag zwischen Ihnen und demjenigen zustande, der die Arbeit (gegen ein Entgelt) durchführt – egal, ob es sich um einen Arbeitsvertrag für einen Mitarbeiter handelt, der generell dessen Tätigkeit regelt, oder ob Sie einen Ersatzschlüssel vom Schlüsseldienst anfertigen lassen.
Im ersten Beispiel wird in der Regel ein schriftlicher Vertrag geschlossen, im zweiten nicht: dadurch, daß Sie die Dienste des Schlüsseldienstes in Anspruch nehmen, erkennen Sie dessen »Allgemeine Geschäftsbedingungen« (abgekürzt: AGB) an.
Bei diesem berühmten »Kleingedruckten« findet man zwar manchmal kuriose Beispiele, wie Firmen durchaus gerechtfertigte Ansprüche ihrer Kunden abzuwimmeln versuchen. Aber dennoch sind sie unverzichtbar, weil es absolut unwirtschaftlich wäre, in jedem Einzelfall neu die Bedingungen auszuhandeln, die für einen Geschäftsvorgang gelten sollen.
Auch wir kommen nicht ohne AGB aus. Unsere AGB ist sogar recht ausführlich, weil wir sowohl Service (Dienstleistungen) als auch Waren (PCs, Zubehör, komplette Netzwerke, …) anbieten, und uns außerdem noch um eine verständliche Sprache bemüht haben.
Zusätzlich finden Sie hier einige Hinweise zu unserer Arbeit, und wir haben darüber hinaus ein Faltblatt mit Hinweisen erstellt, was Sie im PC-Bereich erwarten können, welche Probleme möglich sind und was Ihnen niemand garantieren kann (selbst wenn seine Werbung es verspricht).
Wir wollen es ganz deutlich sagen: kein PC, auf dem einige Anwendungssoftware installiert ist, ist fehlerfrei! Wenn es gut ist, bemerken Sie die vorhandenen Fehler nicht, weil Sie bestimmte Funktionen nicht benötigen. Was die Komplexität der Gesamtfunktionen – also die Anzahl der sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren – angeht, ist ein PC mit einem Dutzend Anwendungsprogrammen ein Vielfaches komplexer als ein Jumbo-Jet oder eine A340! Und im Gegensatz zu diesen hat er nicht an den kritischen Stellen mehrere parallel arbeitende, sich gegenseitig überwachende Prozessoren (wenn er das hätte, wäre er unbezahlbar).
Deshalb wollen wir Sie klar informieren, was Sie beachten müssen, um zu einer für Sie einwandfrei nutzbaren Lösung zu kommen, und was Sie dabei von uns erwarten können. Außerdem sollen Sie vorher wissen, was zu einem bestimmten Angebotsumfang gehört und was wir Ihnen gegebenenfalls gesondert berechnen.
Es ist zum Beispiel möglich, daß wir Ihnen eine bestimmte Anlage so konfigurieren, dass Sie bei Auslieferung die vereinbarten Anforderungen einwandfrei erfüllt. Nach einigen Monaten entschließen Sie sich, den Tintenstrahldrucker durch einen Laserdrucker zu ersetzen, kaufen den bei einem PC-Discounter preiswert ein und installieren die zugehörigen Treiber. Danach funktioniert Ihr Netzwerk nicht mehr. »Naja, darauf habe ich ja noch Garantie von der ICH …«
Sie rufen uns an, ein Mitarbeiter kommt vorbei, nach einer Stunde läuft alles wieder – und einige Tage später erhalten Sie eine Rechnung von uns, über die Anfahrt und eine Arbeitsstunde!
Warum? Sie haben die lauffähige »Konfiguration« der Anlage verändert. Hard- und Software bilden eine eng verzahnte Funktionseinheit, und die Treiber des Druckers, die durch das entsprechende SETUP-Programm installiert wurde (dabei wurden von uns installierte Treiber ersetzt, ohne daß dies für Sie sichtbar wurde!), störten nun die
Netzwerkfunktionen.
Gleichzeitig ist damit unsere Funktionsgarantie erloschen! Und das gilt auch, wenn Sie nur ein einziges zusätzliches Programm installieren. Denn wir können nur für von uns geprüfte Funktionseinheiten geradestehen – die vielbeschworene »Kompatibilität« im PC-Bereich ist leider nur eine Fiktion, keine Realität.
Dafür können wir nichts, obwohl wir unsere Hauptaufgabe darin sehen, unseren Kunden zu arbeitsfähigen Lösungen zu verhelfen. Deshalb sollten Sie soviel wie möglich vorab mit uns klären, um im beiderseitigen Interesse Mißverständnisse und spätere Mißhelligkeiten zu vermeiden!